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UVV / TRBS / ASR - für maximale Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Als Gewerbetreibender und Arbeitgeber gilt es eine Fülle von Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen für ein sicheres Arbeitsumfeld einzuhalten. In diesem Zuge müssen auch diverse Funktionsträger, wie Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Leiterbeauftragter sowie Ersthelfer und vieles mehr vorgehalten werden. Dazu müssen Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen erstellt und ständig aktualisiert werden. Ebenso müssen Mitarbeiter in gewissen Bereichen regelmäßig unterwiesen werden.

Leistungsauszug im Überblick:

  • Gestellung Brandschutzbeauftragter
  • Gestellung Sicherheitsbeauftragter
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikoanalysen
  • Brandschutzübungen/ Feuerlöschübungen
  • Evakuierungsübungen
  • Mitarbeiterunterweisung
  • Prüfung ortsfester, ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschr. 3 (ehem. BGV A3)

Hierbei können Sie auf Berger zählen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot durch unsere Sachkundigen.

 

Nutzen Sie auch unseren Service zur Betreuung Ihrer  Gefahrenmeldesysteme.